Auftragserteilung und Vergütung
Vertrag
Grundlage für das Erbringen von Planungs- und Beratungsleistungen und für deren Vergütung ist das Zustandekommen eines Vertrages zwischen Auftraggeber und Planungsbüro, in welchem die zu erbringende Leistung beschrieben und die Vergütung schriftlich festgehalten sind und von beiden Vertragspartnern unterzeichnet wird.
Die Vergütung der Leistungen von Architekten und Ingenieuren ist in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt. In dieser Verordnung ist neben dem Honorar auch der Inhalt der notwendigen Planungsschritte und einzelnen Planungsleistungen beschrieben.
Die Vergütung der erbrachten Leistungen erfolgt auf Basis der jeweils aktuell gültigen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021).
In der Regel ist dabei das Planungshonorar an die Baukosten gekoppelt und wird für die entsprechenden Leistungsbilder anhand der dafür anrechenbaren Kosten auf der Basis der in der HOAI festgesetzten Tabellenwerte ermittelt.
Honorierung unbekannter Kosten
Oftmals sind besonders im frühen Planungsstadium oder auch beim Bauen im Bestand (noch) keine anrechenbaren Kosten bekannt oder können für die angefragte Leistung (z.B. Beratung, Klären der Aufgabenstellung, sehr kleine Vorhaben, etc.) nicht herangezogen werden. In diesen Fällen erfolgt die Berechnung des Honorars anhand des tatsächlich angefallenen Aufwands. Dazu wird in unserem Büro immer ein Aufwandsnachweis mittels eines dafür speziell vorhandenen EDV-Programms geführt, welcher dem Auftraggeber jederzeit tagaktuell bereitgestellt werden kann und als Abrechnungsgrundlage gilt.
Orientierende Basis für die dabei in Ansatz gebrachten Verrechnungsstundensätze sind die im Vorwort zur „HOAI 2021 – Textausgabe mit Regierungsbegründung, Sonderausgabe der Ingenieurkammer Sachsen, Januar 2021“ unter 4. benannten, nachfolgend angeführten (jeweils unteren) Stundensätze:
Auftragnehmer: 90 bis 173 €
Technische/wirtschaftliche Mitarbeitende: 84 bis 126 €
Technische Zeichner/sonstige Mitarbeitende: 72 bis 88 €
Kontakt
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Ingenieurbüro Brogsitter
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Quelle: https://brogsitter-baustatik.de/Auftragserteilung_und_Verg%C3%BCtung